Ich Unterteile die Beiträge in Frage ( Normal )  und Antwort ( Kursiv )

 

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Frage : 

 

Hallo ich habe mal eine Frage, in Bezug auf das Waffengesetz. Zur Vorgeschichte: Vor 2 Jahren verunfallte ich schwer als Motorradfahrer. Mein linker Arm ist Gelähmt und ich kann schlecht Laufen, am Gehirn wurde ich auch Operiert. Ich war begeisterter Naturfreund und wollte zum Zeitpunkt des Unfalls eine Jungjägerausbildung machen. Ich habe mich in einer ortsansässigen Jagdgenossenschaft eingebracht und habe Unterstützt.
Ich habe mir Jetzt meine zwei Zimmer, wohngemeinschaft mit meiner älteren Schwester, mit jagdlichen Gegenständen eingerichtet. Alle diese Gegenstände sind Erlaubt und frei Zugänglich. Im nächsten Jahr möchte ich eine Falknerausbildung beginnen. Dieses soll sagen, daß ich Trotz meiner Behinderung weiter machen möchte. Meine Zimmereinrichtung möchte ich so Gestalten für mich, daß es mich Dran erinnert... so hätte es sein können.
Zu meiner Ausstattung würde auch eine Flinte gehöhren, die ich als Jungjäger geführt hätte. Diese Flinte ist eine Langwaffe. Langwaffen bedienen kann ich nicht, und der Rückstoß würde mich eh Umhauen. Diese Flinte unterliegt dem Waffengesetzt und Bedarf einer EWB. Einen Sicherheitstresor, Sicherheitsstufe B habe ich Bereits aus der Vergangenheit.
Ausgerichtet ist Er für 3 Langwaffen. Ich möchte ich einen Antrag auf eine EWB stellen, für eine Waffe die ich Nicht bedienen kann. Ich würde auch keinen Antrag für den Munitionserwerb, dieses Kalibers stellen. Diese Waffe würde nie Schiessen. Ich möchte diese Waffe nur Besitzen und gesichert Aufbewahren. Das ist Wichtig für mich, damit ich mit einem Thema abschließen kann. Dieses Thema möchte ich aber so Abschließen, das ich mir selbst sage... " körperlich klappt´s nicht" als das es mir der Gesetzgeber verbietet. Ein fachpsychologisches Urteil ist bei mir schon in Arbeit, kurz gesagt... ich mach, was ich machen kann. Ich habe mich schon Erkundigt was den Umbau auf Salut beinhaltet. In Anbetracht der Tatsache, daß es in meinen Augen eine Zerstörung ist, würde ich einen Aufpreiß zum Neupreis Bezahlen. Also.. 1.700€ für die Neuanschaffung... zzgl. 150€ für eine irreparablle Zerstörung und Umbau auf 9mm Knall. Ich möchte Jetzt einen anderen Weg der Jägerei gehen.
Meine Frage ist: Kann ich eine EWB stellen, für eine Waffe die ích nur sicher Verwahren möchte. Meine Psy schätze jch Normal ein. Mein gesunder Menschenverstand sagt aber... die körperliche Eignung ist nicht gegeben. Ich versuche immer im Waffengesetz ein Fallbeispiel zu finden... aber Gott sei Dank, ich finde nichts Ähnliches.
Kann mir da jemand Tipps geben. Also dass ich in diesem Fall das Amt für Sicherheit und Ordnung kontaktieren muß, weiß ich bereits.
Ich höre mich nur um.

 

Antwort 1:

 

Hallo in deinem speziellen fall würde ich einfach mal unverbindlich im Landratsamt anrufen dort sitzt einer der für diese Scheine zuständig ist, und wenn er nett is bekommst auch ne brauchbare Antwort ich denke mal so Sammler gibts eh mehrere.

 

Frage:

 

Ich könnte das mal Versuchen.. aber..
ich bin mit meinem Anliegen schon stark Verunsichert..
Ich selber fühle mich in meinen Vorhaben auf der sicheren Seite.. aber..
In der Angelegenkeit hatte ich schon einen RA beauftragt..und es war am Laufen...
Es häuften sich in der letzten Zeit diese idiotischen Amokläufe.. wo auch Schusswaffen eingesetzt wurden..
Ich fühlte mich mit meinem Problem da nicht mehr so Sicher.
Ich habe dem RA das Mandat entnommen.
Warum passiert sowas? Kann nicht jeder, so wie es sein sollte, auf seinen Mist aufpassen.. und unzugäglich Aufbewahren..?
Das diese Sache "jetzt" gesondert betrachtet wird sehe ich ein.. aber.. muss eine "kollektivbestrafung" sein.
Jetzt muss Opa der Polizei... Rede und Antwort geben... nur weil er eine Schrotflinte besitzt... und die WBK ihn als tatsächlichen Besitzer ausweist... (Routinemässige Kontrollen)
Dieser ganze Mist schüchtert mich ein... aber.. ich verstehe auch den Staat... das er da immer Vorsichtiger wird.
Man ist schon verunsichert wenn man die Type von der Flinte nennt... Das ist eine normale Schrotflinte.. Benelli 90 M3, ist ein Vorderschaftrepetierer.
Na Klar.. ich könnt sagen... "Mut zur Lücke"... aber ich habe keine Lust auf die Schnauze zu fliegen... wenn ich den Antrag stellen würde.
Es wäre mal nicht Schlecht.. wenn man mit "Jemanden" reden könnte, der mir Da weiterhelfen kann.
Ich habe mich schon nach anderen Meinungen umgehört... im Nachhinein habe ich mein Anliegen... als "popliges" Problem gesehen!
Mir wurden Fragen gestellt, die ich auch Beantworten konnte.
Ich habe mal versucht.. die Sache aus der Obektiven Sicht eines Dritten zu Sehen (fachpsy. Zeugnis). Ich stellte mich der Frage... "ey..., der will ja nur einen Ballermann"... ich Selber konnte mir diese Frage beantworten... aber... wie denkt der Jenige darüber, der das dann mit seiner Unterschrift verantwortet?

 

Da ist ein Typ der wollte mal Jäger werden...
Das geht nicht mehr.. der hatte ´nen Unfall..
Der will versuchen weiterzumachen.. (Interesse)

 

Warum..

 

will der zum beherbergen seiner Gefühle..., eine Pumpgun haber?
Der kann ja noch nichtmal Tontauben damit Schiessen... "gibt er auch zu.." (körperliche Leistung)...ein Irrer.. haha... (fachpsy Zeugnis)
Dieses Thema beschäftigt mich sehr.. Ha Ha..
Ich glaube manchmal aber auch..., Verbissenheit bringt in diesem Thema überhaupt nicht.
Ich legte die Sache zu den Akten. Klar machte ich mit Natur weiter... aber Thema "Schusswaffen" versuchte ich abzuhaken.
Ich besorgte mir eine Maverick Mossberg M88 als Salut..., und Baumelte mir die an die Wand.. Ich dachte... "dann habe ich Ruhe" ... aber Pustekuchen...
Immer wenn ich diese "Krachlatte" sehe, bekomme ich schlechte Laune !

 

Antwort:

 

Eine Waffenbesitzkarte kann man bekommen wenn man sachkundig und zuverlässig ist ein Bedürfniss und die persönliche Eignung hat.
Und diese persönliche Eignung ist bei dir leider nicht gegben, da du durch deinen Unfall nicht mehr in der Lage bist die Waffe zu bedienen.
Tut mir leid aber ich fürchte da kannst du nichts mehr machen.

 

Mfg Nina

 

 

 

 

 

Frage:

 

 

 

Das mit dem Bedürfnis kenne ich. Mein Bedürfnis ist nicht von der Stange.. deswegen Frage ich auch öfters. Mein Bedürfnis ist Persönlich.
Eine Sachkunde habe ich, ich war 8 Jahre Waffenausbilder im öffentlichen Dienst.
Ich weiß sehr genau, das solche Dinge in den falschen Händen, sehr großen Schaden anrichten können. Meine Leistung schränke ich selber ein. Das sagt mir aber mein gesunder Menschenverstand. Die 90M3 ist eine Flinte. Sicherlich könnte ich, wenn ich wollte, diese Waffe bedienen.
Aber wozu? Flinten können aus der Bewegung heraus geschossen werden,
das „WILL“ ich mir nicht antun!
Es gibt Krüppelschäfte usw.. (Sorry.. heißt so) aber nee.
Und ich möchte mit einer Flinte auch kein sportliches Schießen betreiben, mit Flintenlaufgeschoß und Auflage auf Scheibe zu schießen... ist mir zu dämlich.
Ich möchte diese Waffe nur sicher Verwahren und der tatsächliche, verantwortliche Besitzer sein.
Wenn mir „das“ zur Auflage mit der Bedienung gemacht wird, würde auch gehen...
obwohl ich es nicht Verstehe.
Ob ich später mal eine Falknerauusbildung machen möchte... soll nur zeigen, daß dieses Thema bei mir „Thema“ ist. Mit der Waffe soll das aber nichts zu tun haben.
Diese Flinte soll nur „Heile“ als „Erinnnerung“ für mich sein, die hätte ich als Jungjäger geführt.
Wenn man als Voraussetzung macht, das mit dieser Waffe auch Geschossen werden soll, verstehe ich die Welt nicht mehr.
Ich finde es auch Blöd, wenn man sagt... „ .. der gibt ja schon zu.. seine körperliche Leistung ist Fraglich.. und schiessen Kann und Will er eh nicht Damit“
Wenn ich einen Gefährlichen Gegenstand sicher Verwahren möchte ... dafür bürge mit meiner Verantwortlichkeit... meine Psyche ist in Ordnung. Die polizeiliche Führung mit Eintragsfrei bestätige.. Sachkunde über Feuerwaffen nachweisen kann... alle mir auferlegten Pflichten akteptiere... und mir ein „Nein“ erteilt wird..., weil ich Damit nicht schiessen will, verstehe ich das nicht... und genau vor so Etwas habe ich Angst.
Ich fühle mich absolut Bevormundet in diesem Fall, nur weil ich was zugebe und mir was eingestehe.
Sicher könnte ich einen sicheren Umgang mit einer Hand erlernen, wenn das eine Auflage ist würde ich das auch machen... aber.. Wozu?
Wenn ich nicht will?
Es geht mir voll darum das ich mir was Eingestehe... und nicht das es mir Verboten wird.
Ich habe auch schon gedacht einen sicheren Umgang zu Erlernen, aber ich möchte es garnicht.
Wenn mich mal der Eifer packt, würde ich es auch lernen.. aber wenn man drüber Nachdenkt.. ist es Schwachsinn.
Ich war Früher eine Aufsicht beim Schützen für Kurz und Langwaffen. Da war der erste Schuss eines Menschen.. öfters angesagt. Deswegen weiß ich wie Gefährlich das ist. Das Ding an der Sache ist.., die Menschen wurden vorbereitet... Man konnte sich aus der eigenen Erfahrung vorbereiten.

 

 

 

 

Das habe ich Jetzt nicht.. Das ist unbekannt mit einer Hand. Also ich möchte nicht mit einer 12/76 Schrotpumpgun den scharfen Schuss mit einer Hand erlernen...
max. das ich das Schiessen mit Böllerpatronen dieses Kalibers erlerne.

 
 
Antwort:
 
 

 

Das Besitzen und Verwahren wollen stellt kein Bedürfnis dar

 

§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
1. besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und
2. die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck glaubhaft gemacht sind.

 

frag einfach mal auf dem Amt nach ob haben wollen als Bedürfniss ausreicht.

 

Antwort zum Abschluß:

 

Ich bedanke mich für die Antworten, ich werde nichts mehr Fragen. Mein Wissensdurst ist gestillt.

 

 Wild und Hund
 
 
Frrage:
 
 
Hallo ich habe mal eine Frage, in Bezug auf das Waffengesetz. Zur Vorgeschichte: Vor 2 Jahren verunfallte ich schwer als Motorradfahrer. Mein linker Arm ist Gelähmt und ich kann schlecht Laufen, am Gehirn wurde ich auch Operiert. Ich war begeisterter Naturfreund und wollte zum Zeitpunkt des Unfalls eine Jungjägerausbildung machen. Ich habe mich in einer ortsansässigen Jagdgenossenschaft eingebracht und habe Unterstützt.
Ich habe mir Jetzt meine zwei Zimmer, wohngemeinschaft mit meiner älteren Schwester, mit jagdlichen Gegenständen eingerichtet. Alle diese Gegenstände sind Erlaubt und frei Zugänglich. Im nächsten Jahr möchte ich eine Falknerausbildung beginnen. Dieses soll sagen, daß ich Trotz meiner Behinderung weiter machen möchte. Meine Zimmereinrichtung möchte ich so Gestalten für mich, daß es mich Dran erinnert... so hätte es seiin können.
Zu meiner Ausstattung würde auch eine Flinte gehöhren, die ich als Jungjäger geführt hätte. Diese Flinte ist eine Langwaffe. Langwaffen bedienen kann ich nicht, und der Rückstoß würde mich eh Umhauen. Diese Flinte unterliegt dem Waffengesetzt und Bedarf einer EWB. Einen Sicherheitstresor, Sicherheitsstufe B habe ich Bereits aus der Vergangenheit.
Ausgerichtet ist Er für 3 Langwaffen. Ich möchte ich einen Antrag auf eine EWB stellen, für eine Waffe die ich Nicht bedienen kann. Ich würde auch keinen Antrag für den Munitionserwerb, dieses Kalibers stellen. Diese Waffe würde nie Schiessen. Ich möchte diese Waffe nur Besitzen und gesichert Aufbewahren. Das ist Wichtig für mich, damit ich mit einem Thema abschließen kann. Dieses Thema möchte ich aber so Abschließen, das ich mir selbst sage... " körperlich klappt´s nicht" als das es mir der Gesetzgeber verbietet. Ein fachpsychologisches Urteil ist bei mir schon in Arbeit, kurz gesagt... ich mach, was ich machen kann. Ich habe mich schon Erkundigt was den Umbau auf Salut beinhaltet. In Anbetracht der Tatsache, daß es in meinen Augen eine Zerstörung ist, würde ich einen Aufpreiß zum Neupreis Bezahlen. Also.. 1.700€ für die Neuanschaffung... zzgl. 150€ für eine irreparablle Zerstörung und Umbau auf 9mm Knall. Ich möchte Jetzt einen anderen Weg der Jägerei gehen. Wenn ich später mal Falkner werde, stelle ich eh einen Antrag für eine EWB. Diese EWB wir aber einen Eintrag bekommen, für Kurzwaffen.
Meine Frage ist: Kann ich eine EWB stellen, für eine Waffe die ích nur sicher Verwahren möchte. Meine Psy schätze jch Normal ein. Mein gesunder Menschenverstand sagt aber... die körperliche Eignung ist nicht gegeben. Ich versuche immer im Waffengesetz ein Fallbeispiel zu finden... aber Gott sei Dank, ich finde nichts Ähnliches.
Kann mir da jemand Tipps geben. Also dass ich in diesem Fall das Amt für Sicherheit und Ordnung kontaktieren muß, weiß ich bereits.
Ich höre mich nur um
 
 
 
Antwort:
 
 

 

Shalom Arne,

Soweit es keinen Aerger mit der persoenlichen Eignung durch deine Behinderung durch Dein zustaendiges Amt gibt (aber dagegen gibts notfalls einige nette Dinge, von Presse bis Gleichstellungsgesetz), solltest Du erst mal nachpruefen, inwiefern die Falknerpruefung und die Jagdpruefung an sich sich in Deinem Bundesland unterscheiden.
Meist ists praktisch das selbe, nur eben OHNE Waffen-Sachkunde.
Das heisst, der Falkner bekommt damit eben keine Schusswaffen.
Deswegen macht man i.d.R. die komplette Pruefung und die Falknerpruefung halt mit.
Dann hat man alles, Beizjagd, unbegrenzt Langwaffen, mindestens zwei Kurzwaffen und was halt noch so kommen mag.

 

 

Antwort:

 

 

Moin,

das wäre ein Ausschlussgrund für die EWB, da dann die körperliche Eignung nicht gegeben ist, sorry. ABER: Wenn der rechte Arm noch funktioniert - kann man auch eine Langwaffe bedienen! Mein Vater erzählt häufiger von Leuten, die er als Kind / Jugendlicher erlebt hat, die mit Querflinte und 98er und einem "in Russland gebliebenen" Arm durchaus Strecke gemacht haben. Ob ich einen der modernen Repetierer so wie die durch "wegwerfen" repetieren würde - eher nicht. Aber mit verschiedenen Langwaffensystemen mal ausprobieren, was geht - das geht. Smile UHR und / oder VSR gehen auch ...

Nicht gleich die Flinte ins Korn werfen!

Viel Erfolg,

Joe

 

 

Frage:

 

 

Na ich denke Langwaffen kann ich bedienen... manche Dinge würden für mich Anders aussehen... ich kann nicht aus der Bewegung heraus schiessen und ich müsste immer eine Auflage habe. Sicherheitsüberprüfungen und Ladetätigkeiten würden bei mir anders Aussehen. Alles das müsste ich Neu lernen... das kann ich so nicht.
Nachdem ich schon versucht habe an die Reservistenkameradschaft der BW heranzutreten, neu zu lernen. Bin ich schnell zu dem Entschluß gekommen... Langwaffen.. Nein.
Ich habe Da schon viel versucht, aber ich habe noch nichts gefunden... Wo ich einen neuen Umgang mit Lagwaffén erlernen kann. Ich war auch über mehre Jahre, bei der Bundeswehr ein Ausbilder an Waffen. Ich habe auch ein gutes Dienstzeugnis, welches das auch Aussagt. Aber das bringt mir reichlich Wenig zu meinem Jetzt Zustand. Neu lernen erscheint mir Schwer.

 

 

Antwort:

 

Die Erlaubnis zum Erwerb von Schußwaffen ist in Deutschland an ein Bedürfnis gebunden. Wenn du keinen normalen Jagdschein machst ist dieses nicht gegeben, somit wirst du keine Erlaubnis bekommen.
Sollte sich im Rahmen der Ausbildung und Prüfung obendrein ergeben, das du die körperlichen (und / oder geistigen, was ich hier mal ausschließe) Vorraussetzungen eine Waffe sicher zu bedienen nicht nachweisen kannst, ist das Bedürfnis ebenfalls zu versagen.
Klingt hart ist aber so Gesetz.
_________________
MfG Abbiatico

Never Hunt With A Cartridge Younger Than You Are

Frage:

 

 

Das mit dem Bedürfnis kenne ich. Ausser das ich... ein Andenken für mich, sicher Verwahren möchte, habe ich kein anderes Bedürfnis.
Später als Falkner, wenn ich einen Jagdschein habe, hätte ich wieder ein Bedürfnis.... aber dieses Bedürfnis wird beschränkt auf Kurzwaffen. Alles andere wäre Schwachsinn... weil ich das Nicht brauche.

Antwort::

Mit Sonderanfertigungen und ner leichten angepassten 410er Flinte z.B geht sicher einiges. Und vor allem, nur ein KW-Beduerfnis zu kriegen, wird amtstechnisch genauso schwer, wenn nicht noch schwerer, als die ganze Jagdpruefung zu absolvieren. Ausser den Weg uebers Sportschiessen sehe ich da kein Schlupfloch, die Falknerpruefung alleine hilft ueberhaupt nicht.
Du solltest nun vor allem mal bei Dir vor Ort (bzw da, wo Du den Schein machen willst, vorab klaeren, wie die Voraussetzungen fuer Jagd- bzw Falknerschein sind. Vermutlich wirds wirklich drauf hinauslaufen, dass Du beides machst, weils kaum mehr Aufwand ist.

Frage:

Ich möchte keine Flinte mehr schiessen, diese Flinte die ich haben möchte, möchte ich nur Verwahren, als Andenken für mich. Diese Waffe wird Nie schiessen, weil ich das nicht kann und will. Ich setze viel in Bewegung um eine Unbedenklichkeit meiner Person hervorzurufen. Ich strebe ein fachpsychiologisches Zeugnis an, und ich Stelle mich stichprobenartigen Kontrollen der Behörde zur Verfügung, dieses soll auch Auskunft über eine sichere Verwahrung geben.
Ich dachte immer vor dem Gesetzt sind alle Gleich... ich fühle mich absolut Benachteiligt.. wenn mir etwas Aufgrund meiner Behinderung verboten wird
.
Man könnte Fragen, „ was will der mit einer Waffe mit der er eh' nicht schiessen kann“.
Welche Wichtigkeit für mich persönlich verbunden ist, spielt da wohl keine Rolle.
Andauernd macht mir das Gesetzt einen Strich durch die Rechnung, das fängt schon beim Führen eines Autos an. Ich habe mir Aufgrund meiner Behinderung ein anderes Auto gekauft.., einen Geländewagen mit Automatikgetriebe, das Klappte auch ganz Gut mit dem Fahren. Jetzt wollte ich solch Sachen wie Blinker nach Rechts setzen lassen, dafür brauche ich einen Eintrag im Führerschein... diese Eintragung kann nur Erfolgen wenn eine Begutachtung eines Neurologen erfolgt.

Das habe ich auch getan... der Neurologe gab mir zu verstehen, das all meine Führerscheine auf dem Spiel stehen bei einer Neubegutachtung... Aufgrund der schwere meiner Kopfverletzungen.
Also steht Jetzt die Karre meist rum, ich habe keine Lust dauernd einzustecken für eine Sache wofür ich nichts kann.

Mein Lebensweg ist bis zu meinem Unfall ziemlich klar gewesen... Ich war noch nie Arbeitslos, ich hatte einen Beruf als techn. Assi. Ich war sehr lange bei der Bundeswehr, kurzzeitig war ich auch im öffentlichen Dienst der Polizei. Also ich habe Etwas getan für Deutschland.
Mit dem was ich bereits getan habe... und was Jetzt ist, habe ich einen Konflikt.

Ich möchte mir keine EWB erschleichen... durch mitleiderregendes Gesülze.., das ist nicht mein Ding. Aber ich möchte Gleich behandelt werden, wie Jeder andere auch, der einen Antrag stellt.
Mir etwas zu verwähren, weil ich es nicht Nutze, finde ich zu Dünn.
Wer mich Privat kennt, kann meine Interesse auch bezeugen. Ich habe absolut keinen Mist im Kopf mit Waffen, das ist Klar.
Ich habe auch überhaupt keine Lust auf einem Schreibtisch zu landen, wo ich dann nur mit einen Strich... „nicht Geeignet“ abgefertigt werde. Ich habe mich damit abgefunden wie es Jetzt ist.. und ich versuche Anders weiterzumachen... aber.. mann sollte mir auch die Möglichkeit geben mit einem Thema abzuschließen... welches ich in der Art nicht mehr Fortführen kann.
Das ich mit dem Thema probleme haben werde, haben mir schon viele gesagt.
Der Zeitpunkt ist auch sehr Ungeeignet und ich kann ein gesundes Misstrauen der Behörde auch verstehen. Aber mit wem kann ich Reden über mein Problem, wer setzt sich Damit auseinander?

Da ich unverschuldet Verunfallt bin, und mir mein kompletter Lebensweg versaut wurde, ist dieses Thema sehr wichtig für mich. Um einen sauberen Abschluß zu finden, und Ruhe für Neues zu haben.

Antwort:

Ok ich geb dir jetzt mal eien Tip der dir vieleicht nicht gefallen wird, es ist m.M.n. aber die einzige Möglichkeit die du hast.
Mach den Jagdschéin an einer Jagdschule wo in der Prüfung nur Kugel und Kipphase geschossen werden muss. Auch mit einer starken Behinderung sollte es möglich sein das mit einer speziel für dich geschäfteten Flinte zu schaffen.
Hast du die Prüfung in der Tasche, kannst du dir eine WBK ausstellen lassen und dir fast jede Waffe kaufen, selbst wenn du den Jagdschein nie lößt.
Nur Mun. darfst dann nicht besitzen, denn dafür ist ein gültiger Jagdschein oder eine eintragung in der WBK ervorderlich.
Alles andere kannst du vergessen, da kein Bedürfniss vorhanden.
WH Paul

Antwort:

Lieber Arne,
eine scharfe Schusswaffe ist keinesfalls dafür da, damit du mit irgendwelchen Dingen, die dich seelisch beschäftigen (um es mal vorsichtig auszudrücken) "abschließt".

Und "Hammer" finde ich, dass offenbar alle Vorposter der Meinung sind, dass du ruhig ernsthaft eine Waffe besitzen solltest, obwohl du selbst zugibst, dass du damit gar nichts anfangen kannst und so ganz offen zum Ausdruck bringst, dass du nach deinem Unfall psychisch noch nicht wieder gefestigt bist.

Im Grunde müsste man hier sogar die Frage stellen, ob du "echt" oder ein Troll oder Provokateur für den nächsten Waffenbesitzerfeindlichen Zeitungsartikel bist, aber da ich dir deine Geschichte glauben möchte und nicht geschmacklos sein will, verkneife ich mir das mal.

Dass die waffenrechtlichen Regelungen bzgl. körperlichen und geistigen Eignung durchaus einen Sinn haben, muss man übrigens nicht mehr ernsthaft diskutieren, oder?

Wenn du als Körperbehinderter bei mir im Amt (theoretischer Fall, bin kein SB)eine Waffe beantragen würdest, würde ich im Prinzip selbstverständlich wollwollend prüfen, ob es nicht doch zu rechtfertigen ist.

Nachdem ich allerdings deine Postigs gelesen habe (oder wenn du ähnliche Aussagen mündlich treffen würdest), bin/wäre ich einigermaßen erschrocken und würde das Gesuch unbedingt ablehnen bzw. zuvor ein psychologisches Gutachten anfordern (was nicht negativ gemeint ist, aber nach deinen Aussagen kann man nicht davon ausgehen, dass du die erforderliche Reife für den Besitz scharfer Waffen hast).

Wenn du z. B. meinst, eine scharfe Waffe im Schrank zu brauchen, nur um "mit etwas abzuschließen", hat du deinen Unfall psychisch noch lange nicht verarbeitet und bist demnach noch keinesfalls bereit für den Umgang mit Schusswaffen. Sprich darüber bitte mit Menschen aus deiner Umgebung und einem Arzt oder Psycholgen deines Vertrauens!

Aber es ist selbstverständlich nicht ausgeschlossen, das sich das alles irgendwann ändert. Ob du dann aber überhaupt noch eine Waffe besitzen willst, weil du dann vermutlich verstanden haben wirst, dass sich dein Leben nach deinem Unfall auf Dinge konzentrieren muss, bei denen dir deine Behinderung nicht so extrem im Weg steht, ist eine andere Frage.

Die Falknerei ist doch ein guter Ansatz, oder die Beschäftigung mit dem jagdliche Hundewesen. Dein "unstillbares" Verlagne nach Waffenbesitz finde ich jedenfalls bedenklich - genau so bedenklich wie bei jedem anderen Nichtbehinderten, der unbedingt eine Waffe besitzen will, ohne ohne dass es einen vernüftigen Grund dafür gibt. Deine Behinderung und das schon von dir gebrachte Argument, dass du dich als Behinderter benachteiligt fühlst, finde ich stellenweise schon unfair. Dein Schicksal ist - so hart es klingt - zunächst einmal dein Schicksal, und andere Mensche sollen und werden dir helfen und dich unterstützen. Aber um so weniger und unwilliger, je mehr du das forderst. Und dich selbst zu bemitleiden ist das tiefste seelische Loch, in das du fallen kannst ... lies bitte einfach alle deine Postings nochmal daraufhin durch.

Ich sage es ganz offen: du machst mir Angst!!

Antwort:

Arne F ich glaube wir verstehen was du willst und nicht wenige können das auch nachvollziehen, jeder der bisherigen Poster hat versucht dir die möglichen Optionen zur Erreichung deines Ziels aufzuzeigen.

noch mal in kurz: in DE herrscht im Waffenrecht Bedürfniszwang, also:
Sportschütze: ist nicht,
Sammler/Sachverständiger höchst wahrscheinlich auch nicht,
bleibt nur Jäger/Jagdschein (nur Falknerschein hilft dir da auch nicht)
oder das auswandern in ein Land das es waffenrechtlich freier handhabt, bei einfachen Kipplaufflinten wäre Österreich eine nahe liegende Option, neben sehr vielen anderen.
Oder halt die "Lösung": Salutwaffe.

Und wenn du den Falknerschein machen willst, ist der klassische Jagdschein ja eh in greifbarer Nähe.

Warst du schon auf der für dich zuständigen UJB ? was meint die ?

Ich habe einen bekannten Jäger der eine etwas verkrüppelte re. Hand hat und der linke Arm ist versteift (Unfallfolgen), eine maßangefertigte BBF und die entsprechenden sozialen Kontakte erlauben ihm die Pacht einer Rotwildjagd und die aktive Jagdausübung! (Ja, er ist in vielen Dingen auf die Hilfe anderer angewiesen, aber das sind wir alle).


PS: willst du "nur" den Falknerschein machen oder auch aktiv ausüben, hab zwar meist "nur" Papageien auf der Faust/Schulter, aber auch die werden mit der Zeit anstrengend, die klassischen Beizvögel sind meist noch deutlich schwerer.

Frage:

Das mit der Falknerei möchte ich machen, weil es mich sehr Interessiert.
Das ist völlig Neu für mich, aber ich finde es Gut, wenn man mit einem Tier zusammen Arbeiten kann.
Klar... Greifvögel kenne ich aus Beobachtungen und Bücher her, mir fehlt aber noch der Bezug zur Beizjagd.
Vielleicht ist das garnicht mein Ding? Das kann ich so noch garnicht sagen.
Ich habe schon viel über die Beizjagd gelesen... und ich finde es Schwer.., daß ist Neuland für mich.

Aber ich denke ich habe da Lust zu, und das wäre eine Herausforderung für mich.
Klar ist das ich das Prüfen will und mal mit einem Falkner reden möchte.

Mein Anliegen in Bezug auf Jagdwaffen ist rein... Informativ.
Ich denke auch, daß ich mir das Putzen kann.

Aber nochmals zum Verständnis... ich habe nur gefragt... und ich möchte NIEMANDEN Angst einjagen.

Antwort:

In geistig noch gesunden Laendern wie Oesterreich oder frankreich...und vielen mehr...wuerde Arne einfach nach Erfuellen des 18. Lebensjahrs die Flinte, um die es ihm geht, ERWERBEN UND BESITZEN duerfen. Ohne den ganzen faschistoiden Irrsinn, der hierzulande darum gemacht wird.

Arne, deswegen hoer BITTE nicht auf obrigkeitsanbetende $%"§) wie "Haeschen".
Sie wissens halt nicht besser.

Ich kenne sowohl Jaeger als auch Sportler, die mit schweren koerperlichen Behinderungen bis hin zum Rollifahren erfolgreich ihre Passion/Hobbies ausueben.
Fuer sowas gibts spezielle Waffen und Ausnahmegenehmigungen, wie z.B. schiessen aus dem PKW heraus...oder Jagdkumpels, die mal helfen, wenns gewuenscht wird.
Also Dinge, von denen "Haeschen" in seinem Staatswahn vermutlich noch nie was gehoert hat.

Krueppelschaefte (Was soll ich machen, die heissen nun mal so) gabs schon fuer den Kaiser Willi Zwo und keiner hat sich dran gestossen.

Was mich ankotzt, sind Leute wie Haeschen, die anderen das Leben noch zusaetzlich vermiesen muessen, indem sie Gesetzesonanie betreiben, anstatt sich dafuer einzusetzen, die hiesigen Gesetze an westliche Standards anzupassen.


So, genug ueber unsere Staatsanbeter und Sichselberknueppelzwischendiebeinewerfer abgekotzt.

Nochmal mein Rat: Erkundige Dich direkt bei Deiner fuer die angestrebte Pruefung zustaendigen Behoerde nach dem Prozedere. Das ist in Deutschland nun mal in jedem Bundesland anders.
Dann mach die normale UND die Beizjagdpruefung und das Flintenthema ist gegessen. Danach juckts keinen mehr, ob Deine Flinte im Tresor durch Arbeitsmangel in Depression verfaellt.
Anders als Paul Roessler schrieb, brauchts aber ZWINGEND einen Jahresjagdschein (JJ) zum Erwerb von Langwaffen. Danach wird die WBK ausgestellt. Ohne JJ geht NICHTS, abgesehen von Flinten fuer den Jagdkurs an sich per vorlaeufiger WBK.

Das ist halt Deutschland.
Oder wander aus, in ein Land, wo es noch um Sein statt Schein(e) geht.
Ich ueberleg mir das auch schon hin und wieder, mal sehen, wie die Wahl am Wochenenende ausgeht.
Wenn die "richtigen" Parteien die Regierung bilden, wird Dein Jagdkurs oder die Flinte Dein (und mein) geringstes Problem sein.

Frage:

Ich denke ich habe Jetzt genug Informationen zum Thema „Waffengesetz“.
Ich habe alle Antworten dieses Beitrags zusammengefasst, und mir einen Entschluß zusammengepuzzelt.
Der Entschluß sagt mir.. „Lass es“.

Mit Bedacht habe ich Hier meine Problematik geschildert, ich denke hier sind Leute die sich mit dem Waffengesetzt auskennen.
Eine Salutflinte werde ich mir nicht Zulegen, der Grund ist bekannt.

Meine alten Sachen werde ich so Herrichten, dass sie Verwendung haben.
Einen Besenschrank der Sicherheitsstufe „B“ mit 3 Gewehrhaltern hat auch nicht Jeder.
Die körperliche Betätgung die ich dadurch habe, darf man auch nicht Verachten.
Naja.. ich muß durch den ganzen Haushalt flitzen und jeden Besen auf Maß schneiden... wenn mich Jemand fragt... ich Darf das...

Ich muss nur noch eine Ausrede finden für die ausgestopften Tiere in meinem Zimmer.. Hmm.
Achnee..die Deko werde ich für mich behalten... Besuch sage ich Einfach... das war schon so.

Um den Vogel komplett abzuschiessen... werde ich mir als Deko ein Winnetou- Gewehr zulegen.
Da kommt nur vorne ein Korken raus.. Plopp.., wenn ich den Abzug betätige..Ha Ha.
Der große Vorteil ist... Dafür benötige ich keine EWB und das ist lange nicht so teuer in der Anschaffung.
Ich kann dieses Gerät auch in der Öffentlichkeit führen (ohne Waffenscheim)... oder ist Kinderspielzeug einer Anscheinwaffe gleichzusetzen... hab noch nie gehört das Kinder einen Waffenschein benötigen um Spielen zu gehen.

Das mit der Falknerei nehme ich in Anspruch nächstes Jahr, wenn ich mich Fitter fühle.
Aber alles Andere ist für mich gestorben, ich denke das wäre nur Zeitverschwendung.
Ich bedanke mich für die Antworten, die mir geholfen haben diesen Entschluß zu fassen.

Horrido

Anwort::

 

 

Das halte ich für eine gute Entscheidung! Respekt Cool

 Wild und Hund

Uwe

Antwort:

 

Ja und ja. Wer nur EINE Flinte will, kann schlecht glaubhaft machen, sammeln zu wollen. Von den übrigen Dingen ganz zu schweigen. Es ist zwar keine spezielle waffenrechtliche Sachkunde mehr erforderlich, wenn man anderweitig als Jäger, Schütze oder sonstwie sachkundig ist, aber man muß dennoch, regelmäßig in einem wohlbegründeten Gutachten, beweisen, daß man vom Sammelgebiet Ahnung hat, es abgegrenzt und vor allem kulturhistorisch bedeutsam ist und wenigstens unter gewöhnlichen Umständen zu einm gewissen Abschluß gebracht werden könnte. Ein Sammeln zum Waffenhorten geht gar nicht, höchstens für Sachverständige. Im Gutachten sollte auch das Vorhandensein von einschlägiger Literatur nicht fehlen, was denn doch eine spezielle Sachkunde für das Sammelgebiet dokumentiert, besser ist es, schon entspr. Waffen zu haben, z.B. über den jagdschein oder als Schütze, und die Verwahrung muß auch sicher dargelegt werden. Wenn man nicht weiß, wer alles P 08 und wann hergestellt hat, kann man nicht erfolgreich sammeln, man hortet dann höchstens Militärpistolen und weiß nicht ausreichend über deren technischen Hintergrund Bescheid. Es wird da ein sehr strenger Maßstab angelegt, es liegt sehr viel im Ermessen der Behörde und ein evtl. Anspruch ist nur sehr schwer wenn überhaupt vor dem überwiegend waffenabgeneigten VG und den darüber liegenden Instanzen einklagbar. Hier liegt offenbar nicht mal waffenrechtlich Sachkunde als Jäger oder Schütze vor und so kann man das allein schon deshalb erstmal vergessen. Die schnellste Art ist den Jagdschein zu machen, alles andere ist nicht zielführend.

Antwort:

Ich schreibe niemandem vor, was er mit seinen Waffen oder seinem Auto zu machen hat. Man könnte höchstens einen Rahmen setzen, aber auch da bin ich in Bezug auf Waffen anderer Auffassung. Wenn er die Plempe hat, soll er sie meinetwegen verhätscheln und sie in den Schrank stellen, eine registrierte Waffe ist IMMER besser als eine illegale. Und schließlich, jeder hat in Deutschland grds. Anspruch auf eine waffenrechtliche Erlaubnis, wenn kein Versagungsgrund vorliegt. Die sind abschließend im Gesetz aufgeführt und wenigstens bei Jägern und Sammlern ist fehlender Waffeneinsatz kein solcher. Also spricht nix dagegen, dort die Jägerprüfung zu machen, wo das geht, und sich hinterher eine Plempe in den Schrank zu stellen, die Welt wird keinesfalls unsicherer dadurch. Durch illegale Waffen aber schon, die "Interessierte" sich andernfalls vielleicht in den Schrank stellen oder unters Bett legen......Was Du propagierst, schafft also keinen Sicherheitsgewinn, sondern erhöht höchstens die Zahl illegaler Waffen, genau wie jede andere denkbare zur Unmöglichkeit führende Einschränkung im ordnungsrechtlich orientierten WaffG.

Antwort:

Moin,

da gehe ich weitestgehend d'accord, aber wer eine Waffe besitzt sollte auch mental und körperlich in der Lage sein, damit sicher umzugehen. Ich hätte kein Problem, wenn sich Arne einen speziellen Schaft an die Flinte machen liesse und die dann auch jagdlich einsetzte. Auch nicht, wenn er sich dann noch 100 andere Waffen dazu kaufte, davon meinetwegen auch 50 verschiedene KW - solange er sie sicher beherrscht. Ich habe aber ein Problem damit, dass wir Jäger immer wieder als die(Ironie an) "Waffenbeschaffer der Nation" hingestellt werden, weil ja angeblich jeder Depp in 2 Wochen einen Sonderkurs in der Jagdschule machen kann und dann alles an Waffen kaufen darf, was sein Portemonnaie hergibt (Ironie aus). Und ich habe sowieso ein Problem mit Leuten, die ein gewisses Gefahrenpotential verursachen und das dann nicht beherrschen - sei es weil das Motorrad dann doch ein paar PS zu viel hat, das Auto doch eine Nummer zu groß ist, die Fahrkünste nicht zu den Straßenbedingungen passen, die Altersdemenz zuschlägt oder der liebe kleine die Kinder anknurrende Rotti das Teletaktgerät nur so zum Spass rumträgt ...

Viele Grüße,

Joe

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1. Das kann man nur für die regeln, die sich an die Regeln halten. Die Besitzer der 30 Mio illegalen Plempen scheren sich nicht um solche Gedanken, soweit sie sonst nix oder nie was mit Waffen zu tun hatten.
2. Damit muß man leben, letztlich ist es ja so, jedenfalls beinahe, und es steht jedem frei, das auch so zu tun. Gott sei Dank. Das muß eine freiheitliche Gesellschaft eben ertragen oder ihre Freiheit aufgeben. Aber sicherer wird sie damit nicht, nur unfreier. Das Gegenteil wäre ein Waffenverbot; bis dahin kann aber jeder, wenn er will, und der Weg dahin steht ihm selbstverständlich frei, wenn man von den Versagungsgründen absieht. Illegale Waffen lassen sich viel leichter beschaffen und niemand kann das verhindern.
3. Das muß man hinnehmen, daß manche Leute ihre Grenzen überschreiten, sie werden schließlich ggf. auch dafür bestraft. Die Mißbrauchsmöglichkeit von Freiheitsrechten kann jedenfalls nicht dazu führen, daß die Freiheit abgeschafft oder beschränkt wird. Für Grenzverletzer gibt es Sanktionen genug.

Und schließlich gilt das von mir oben schon Gesagte: Was Du propagierst, erhöht höchstens die Zahl illegaler Waffen, genau wie jede andere denkbare bis hin zur Unmöglichkeit führende Einschränkung im ordnungsrechtlich orientierten WaffG. Wenn Leute keine legalen Waffen mehr bekommen können, beschaffen sie halt illegale. Unter dieser Prämisse mag man von mir aus Schützenvereine und Jagdverbände weiter agitativ und plakativ als Waffenbeschaffer bezeichnen, an den Fakten kommt man nicht vorbei. Und das sind mehrstellige Dunkelziffern im Millionenbereich, die sich als Ausfluß schwachsinniger Regelungen seit 1972 vervielfacht haben. Darauf würde ich wetten.....Und dagegen hilft nur die Registrierung und mithin die erleichterte Möglichkeit zum Waffenerwerb, denn mit registrierten Waffen passiert eben viel viel weniger, keinesfalls jedoch schikanös-restriktive Regelungen, die das Gegenteil bewirken. Verhindern kann man geplante Taten nicht und dazu ist das Waffengesetz ungeeignet, die Taten sind schließlich schon verboten; es sollte auch nicht dafür herhalten müssen, daß ein Behinderter keine Schußwaffen bekommen kann, wenn er -nur- körperlich eingeschränkt ist. Lebensfreude kann viele Gesichter haben und die Tatsache, daß man in Bezug auf Waffen ein Tabu sieht zeigt schon, wie weit es mit uns gekommen ist.

Antwort:

@Arne: Wenn Du die Flinte schon hast, musst Du doch schon eine WBK + ein entsprechendes Bedürfnis = Sportschütze, Jagdschein oder etwas ähnliches mal gehabt haben, bzw. eigentlich noch haben, sonst wäre der Besitz der waffe ja sowieso schon heute illegal. Klär uns soch dazu mal auf, vielleicht lässt sich darauf ja was aufbauen - z.B. wenn Du durch ein Erbe an die Waffe gekommen bist.

Und ja, auch ein Spielzeugewehr kann durchaus eine Anscheinswaffe sein. Im Wohnzimmer aufhängen kein Thema, in der Stadt herumtragen..... naja, wenn sie wie die meisten Kindergewehre gerade mal 35 cm lang ist vermutlich auch kein Problem, aber dann sieht´s auch an der Wand auch ein bisschen lächerlich aus.

Zur Deko Deines Zimmers: Warum interessiert es Dich was andere denken? Wenn es Dir gefällt! Mein Onkel war kein Jäger - aber Straßenbaumeister und hatte das Haus voller interessanter, ausgestopfter Tiere die er auf den Straßen aufgesammelt hatte. Wem´s gefällt!

Markus

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